Ortsbeiräte

Der Ortsbeirat ist nach § 82 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den von der Gemeindevertretung gebildeten Ortsbezirk betreffen, zu hören. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen. DIE LINKE. und Listenverbindungen mit Mitgliedern der Partei DIE LINKE. sind in vielen Ortsbeiräten mit Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern vertreten.

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