Mandate in kreisangehörigen Städten und Gemeinden

Nach § 1 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung ist die Gemeinde die Grundlage des demokratischen Staates. Sie fördert das Wohl ihrer Einwohner in freier Selbstverwaltung durch ihre von der Bürgerschaft gewählten Organe. Die von den Bürgern gewählte Gemeindevertretung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung. Sie führt in Städten die Bezeichnung Stadtverordnetenversammlung. DIE LINKE. und Listenverbindungen mit Mitgliedern der Partei DIE LINKE. sind in dutzenden von Gemeinde- bzw. Stadtverordnetenversammlungen mit Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern vertreten.

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