Mandate in Kreistagen

Die Landkreise nehmen in ihrem Gebiet, soweit die Gesetze nichts anderes bestimmen, diejenigen öffentlichen Aufgaben wahr, die über die Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Städte und Gemeinden hinausgehen. Sie fördern die kreisangehörigen Gemeinden in der Erfüllung ihrer Aufgaben, ergänzen durch ihr Wirken die Selbstverwaltung der Gemeinden und tragen zu einem gerechten Ausgleich der unterschiedlichen Belastung der Gemeinden bei. DIE LINKE. und Listenverbindungen mit Mitgliedern der Partei DIE LINKE. sind in allen hessischen Kreistagen mit Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern vertreten.

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