Mandate in kreisfreien Städten

Kreisfreie Städte erfüllen in ihrem Gebiet neben ihren Aufgaben als Gemeinden alle Aufgaben, die den Landkreisen obliegen. Nach § 1 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung ist die Gemeinde die Grundlage des demokratischen Staates. Sie fördert das Wohl ihrer Einwohner in freier Selbstverwaltung durch ihre von der Bürgerschaft gewählten Organe. DIE LINKE. ist in allen kreisfreien Städten mit Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern vertreten.

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